Eliot Quartett © Lorenz Gempper

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Wenn Sie sich mit einem Betrag von mindestens 2.000 Euro für die Arbeit der Frankfurter Bürgerstiftung einsetzen, gehören Sie zum Förderkreis unserer Stiftung.

Der Förderbeitrag kann zweckgebunden eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Zweckgebundenheit der Spende auch unserem Stiftungszweck entspricht. So können Sie zum Beispiel gezielt eine Konzertreihe fördern oder unser Kinderprogramm oder eine exklusive Einzelveranstaltung unterstützen. Haben Sie Fragen oder möchten Näheres erfahren? Bitte sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Spendenzweck heraus.

Die Frankfurter Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Für Ihre Zuwendung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung.

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